Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt seit 2023 und verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten. KMU (Kleine, Mittelständische Unternehmen) unterliegen nicht den Sorgfaltspflichten des LkSG. Die verpflichteten Unternehmen versuchen
jedoch oft, ihre Pflichten auf ihre handwerklichen Zulieferer abzuwälzen. Zum 1. Juli 2023 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nun Hilfestellungen für Zulieferer veröffentlicht: Es gibt ein FAQ für KMU und eine klarstellende Handreichung (in ausführlicher Form und als Zusammenfassung) für die verpflichteten Unternehmen zur Zusammenarbeit mit Zulieferern.
Das BAFA bittet mit Blick auf teils vollkommen unangemessene Fragebögen und Codes of Conduct um Kontaktaufnahme in solchen Einzelfällen (lieferkettengesetz@bafa.bund.de).
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LieferkettenSorgfaltspflichtenGesetz: Handreichungen des BAFA
- KH-Pforzheim News vom 20. September 2023
