Beratung und Service für das Handwerk

Meistergründungsprämie: Beantragung ab 1. Dezember möglich

Junge Handwerksmeister*innen, die sich selbstständig machen möchten, können ab dem 1.12. die Meistergründungsprämie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg beantragen. Die Prämie wurde gemeinsam mit der Meisterprämie, die für eine bestandene Meisterprüfung gezahlt wird, Ende vergangenen Jahres von den Regierungsfraktionen beschlossen. Der BadenWürttembergische Handwerkstag (BWHT) hatte sich zuvor lange für eine stärkere Unterstützung und Wertschätzung des Meistertitels eingesetzt.

„Die Meistergründungsprämie ist ein wichtiges Signal, um die Attraktivität des Handwerks zu erhöhen und der drängenden Nachfolge- und Gründungsfrage zu begegnen. Für etwa 23.000 Betriebe werden in den kommenden fünf Jahren landesweit Nachfolger gesucht. Also beste Karrierechancen für Jungmeister*innen! Außerdem drückt die Prämie Wertschätzung für die Leistung von Handwerksmeister*innen aus. Meistergeführte Betriebe bleiben besonders lange am Markt, sie bilden aus und schaffen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze“, sagt Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold.

Die Meistergründungsprämie wird in Form eines Tilgungszuschusses für ein Förderdarlehen ausgezahlt. Die Jungmeister*innen können einen Handwerksbetrieb neu gründen, einen bestehenden Betrieb übernehmen (zum Beispiel im Rahmen einer Nachfolgeregelung) oder sich an einem bestehenden Betrieb beteiligen. Sie müssen hierzu innerhalb von 24 Monaten nach ihrer Meisterprüfung die Darlehensförderung nach dem Programm „Startfinanzierung 80“ bei der L-Bank beantragen. Die Antragstellung ist ab dem 1.12.20 über die Hausbanken möglich.

Das Förderdarlehen der L-Bank kann seit dem 1. Dezember 2020 bei der jeweiligen Hausbank beantragt werden. Voraussetzung für die Meistergründungsprämie ist die Bestätigung der zuständigen Handwerkskammer.

Hier finden Sie weitere Informationen der L-Bank

Das ausgefüllte und unterschriebene Formular muss dann nur noch bei der Hausbank vorgelegt werden – sie leitet das Formular zusammen mit den anderen Antragsunterlagen an die L-Bank weiter. Weitere Informationen können den dort ebenfalls bereitgestellten Merkblättern zur Gründungsfinanzierung und zur Startfinanzierung 80 entnommen werden. Insbesondere die unter Ziffer 6. genannten Regelungen für die zusätzliche Meistergründungsprämie sind dabei von Interesse.