Am 1. Juli tritt in Baden-Württemberg das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) für öffentliche Vergaben ab einem Auftragswert von 20.000 Euro in Kraft. Ein Merkblatt der Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände informiert über Einzelheiten und praktische Konsequenzen.
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Merkblatt zum Landestariftreuegesetz
- KH-Pforzheim News vom 3. Juni 2013