Das Wichtigste zuerst: Der Zusatzbeitragssatz der IKKclassic bleibt zum Jahreswechsel stabil. Ebenso erfreulich: Ab dem 1. Januar 2026 sinken die Umlagesätze um jeweils 0,2 Prozentpunkte auf 3,1 % bzw. 2,3 %. Damit sorgen wir für Planungssicherheit für Versicherte und entlasten Betriebe finanziell.
Die Bundesregierung hat der Empfehlung der Mindestlohnkommission zugestimmt und per Verordnung die „Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung“ (MiLoV5) beschlossen. Damit steigt der gesetzliche Mindestlohn ab dem 1. Januar 2026 deutlich – und mit ihm auch die Minijobgrenze. Erfahren Sie, wie sich die Änderungen auf die Geringfügigkeitsgrenze 2026 und die Verdienstgrenze für Minijobs 2026 auswirken.
Ab dem 1. Januar 2026 wird der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,82 Euro auf 13,90 Euro brutto pro Stunde angehoben. Ein weiteres Plus folgt ein Jahr später: Zum 1. Januar 2027 soll der Mindestlohn auf 14,60 Euro brutto steigen. Grundlage dieser Anpassung ist die allgemeine Tarifentwicklung in Deutschland. Ziel bleibt es, Beschäftigten einen angemessenen Mindestschutz und eine faire Teilhabe an der wirtschaftlichen Entwicklung zu sichern.
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