Es hat lange dauert. Am 8. Juli hat das Europäische Parlament die neue Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten, die sogenannte Tachographenverordnung, angenommen. Im Laufe der Verhandlungen hatten sich Vertreter des Handwerks immer wieder für Ausnahmen stark gemacht. Viele Forderungen wurden berücksichtig. Was jetzt gilt und was kritisiert wird.
Mit dem Straßenverkehrspaket sollen unlautere Praktiken, die die Straßen gefährlicher machen, unterbunden werden. Die EU-Politiker möchten damit Missstände wie übermüdete Fahrer auf den Straßen, manipulierbare Kontrollgeräte und Briefkastenfirmen im Osten bekämpfen. „Das Straßenverkehrspaket fördert einen fairen internationalen Wettbewerb, sichere Straßen und gute Arbeitsbedingungen für Kraftfahrer. Mir war hier besonders wichtig, dass für den Mittelstand und Handwerker keine Mehrbelastungen entstehen,“ sagt Markus Ferber, verkehrspolitischer Sprecher der CSU-Europagruppe.
Nach wie vor von der Tacho-Pflicht ausgenommen sind Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 Tonnen, die zur Beförderung von Material, Ausrüstung oder Maschinen in einem Umkreis von 100 Kilometern um den Standort des Unternehmens verwendet werden.
Wie Ferber mitteilte soll auch der Werkverkehr unter 3,5 Tonnen weiterhin von der Tachografenpflicht ausgenommen werden. „Ein Bäcker, der seine Ware ausfährt, braucht also auch in Zukunft keinen Tachographen,“ so der EU-Politiker.
Außerdem wird es Ausnahmen für das Baugewerbe geben: Baugewerbliche Fahrzeuge von bis zu 44 Tonnen sind von der Regelung ausgenommen, solange sie in einem Radius von 100 km zum Unternehmenssitz unterwegs sind.
Die Bauindustrie zeigte sich weitgehend erfreut über die verabschiedete Verordnung. Dem besonderen Bedarf von Unternehmen in Grenzregionen sei mit der Befreiung von der Tachographenpflicht für Fahrzeuge bis zu einer Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger von 2,5 Tonnen Rechnung getragen worden, sagt Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie. Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen zur Beförderung von Baumaschinen, die in einem Umkreis von höchstens 100 km vom Standort des Unternehmens benutzt werden, von der Tachographenpflicht ausgenommen wurden. Auch Fahrzeuge, die für die Lieferung von Transportbeton verwendet werden, sind von den Vorschriften zu Tachographen ausgenommen.
In einem Punkt zeigte sich Markus Ferber enttäuscht vom Ergebnis: Nachdem er seine Forderung nach einer Ausweitung der Handwerkerausnahme auf 150 km im Parlament durchsetzen konnte, wurde der Vorschlag letztlich von den Mitgliedstaaten abgelehnt. „Wir hatten die Chance, hier eine erhebliche Verbesserung für unsere Handwerker zu erwirken. Leider wurde das von den Mitgliedstaaten abgeschmettert“, sagte der CSU-Politiker.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßte die Einigung, bedauerte jedoch, dass trotzdem die Gelegenheit nicht genutzt worden sei, umfassendere Ausnahmen für die Betriebe festzuschreiben. Nach wie vor führten die Auflagen im Rahmen der Tachographenpflicht für die Unternehmen zu ungerechtfertigten finanziellen und bürokratischen Belastungen. Auch der ZDH hätte sich die Ausweitung der Handwerkerausnahme auf 150km gewünscht.
Die neuen Regeln treten gestaffelt im Zeitraum von 2020 bis 2026 in Kraft. Wie Ferber erklärt, ist die Neuerung der Tachografenpflicht nur ein Teil des Straßenverkehrspakets, das vor allem für die Logistikbranche wichtige Änderungen bringt. „Die Regelung zu den Lenk- und Ruhezeiten treten 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union – das bedeutet wahrscheinlich noch in diesem Jahr – in Kraft,“ sagt Ferber.
Quelle: www.deutsche-handwerks-zeitung.de v. 09.07.2020