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Neue Wertgrenzen für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte

Neue Wertgrenzen für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte

Das Innenministerium hat in einem Schreiben vom 21.05.2024 an die Regierungspräsidien mitgeteilt, dass die Wertgrenzen für die Vergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte im kommunalen Bereich befristet erhöht werden. Die Erhöhung der Wertgrenzen gilt befristet bis zum 31.12.2026.

Für die im Handwerk besonders relevanten Bauvergaben gelten ab sofort (abweichend von § 3a VOB/A in Verbindung mit Nummer 2.1.1 VergabeVwV) folgende Wertgrenzen:

• Direktaufträge: bis zu 10.000 Euro
• Freihändige Vergaben: bis zu 100.000 Euro
• Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb: 1.000.000 Euro

Die weiteren Wertgrenzen finden Sie in der aktualisierten Übersicht auf der Homepage des BWHT

Die Erhöhung der Wertgrenzen folgt einem Vorschlag der Entlastungsallianz für Baden-Württemberg von Wirtschafts- und kommunalen Landesverbänden mit der Landesregierung, an der HANDWERK BW beteiligt ist. Auf Initiative von HANDWERK BW arbeitet die Entlastungsallianz aktuell daran, konkrete Erleichterungen für Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens zu erreichen.