Die Frage, wie man bei Geringfügig Beschäftigten den Mindesturlaubsanspruch berechnet, wird von Mitgliedern oft gestellt, insbesondere dann, wenn die Zahl der wöchentlichen Arbeitstage des Mitarbeiters differiert. Offensichtlich ist diese Frage keine Branchenspezialität, denn die Minijobzentrale bietet jetzt auf ihrer Homepage einen neuen Urlaubsrechner als einfache und praktische Hilfe an. Der Link zum Rechner:
Grundsätzlich gilt, dass die Zahl der regelmäßigen Arbeitstage pro Woche Grundlage der Berechnung des Mindesturlaubsanspruchs ist. Der Rechner enthält jedoch auch die Möglichkeit, die Berechnung bei unregelmäßigen Arbeitstagen vorzunehmen. Wie viele Stunden an den jeweiligen Tagen gearbeitet werden, ist übrigens für die Urlaubsberechnung unerheblich.
Ergibt das Rechenergebnis Bruchteile von Urlaubstagen, gilt Folgendes: Bruchteile, die mindestens einen halben Tag ergeben, werden gemäß § 5 Absatz 2 Bundesurlaubsgesetz auf volle Urlaubstage aufgerundet. Bruchteile, die keinen halben Tag ergeben, bleiben hingegen bestehen und können durch stundenweise Befreiung von der Arbeitspflicht ausgeglichen oder nach erfolgter Kündigung abgegolten werden.