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Schwellenwerte: was gilt für wen?

Viele arbeits- und sozialrechtliche Verpflichtungen und Auskunftspflichten zur amtlichen Statistik gelten ab einer bestimmten Betriebsgröße. Es ist grundsätzlich sinnvoll, bestimmte Kleinstbetriebe von Verpflichtungen auszunehmen. Die Schwellenwerte und ihre Berechnungsweise sind jedoch sehr unterschiedlich und für Betriebe kaum zu überblicken.

HANDWERK BW hat ein neues Merkblatt dazu erstellt.

Schwellenwerte_nach_Mitarbeiterzahl_Merkblatt

 

Quelle: HANDWERK BW