Beratung und Service für das Handwerk

Transparenzregister: Bußgelder drohen!

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass bei einem Verstoß gegen die Erstmeldung der wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister ab dem 1. April 2023 mit Bußgeldern zu rechnen ist.

Auch die vom Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche betroffenen Handwerksbetriebe sollten – soweit noch nicht geschehen – ihren entsprechenden Meldefristen unverzüglich nachkommen. Für Vereine hingegen wurden die Meldungen an das Transparenzregister grundsätzlich vom zuständigen Vereinsregister vorgenommen. Achtung: Dies gilt nicht für Rechtsformen nach der Handwerksordnung wie z.B. Bundes- und Landesinnungsverbände.

Der Vollzug der in Rede stehenden Bußgeldvorschriften wurde wie folgt gestaffelt:

<<<hier klicken>>>

Eine Eintragung in das Transparenzregister (sofern noch nicht geschehen) kann über das Portal des offiziellen Transparenzregisters beim Bundesanzeiger vorgenommen werden:

<<<hier klicken>>>

Bitte ziehen Sie Ihren Steuerberater hinzu, sollten Sie nicht sicher sein, ob Sie Ihr Unternehmen eintragen müssen oder nicht.