Ab 1. Januar 2023 Entgeltabrechnungsdaten an Rentenversicherung nur noch elektronisch.
Auf Antrag Ausnahme möglich!
Der ZDH informiert darüber, dass Arbeitgeber ihre Entgeltabrechnungsdaten ab dem 1. Januar 2023 elektronisch an die Rentenversicherung übermitteln müssen. Auf Antrag des Arbeitgebers kann gemäß § 8 Abs. 3 BVV bis zum 31. Dezember 2026 darauf verzichtet werden. AB 2027 ist dies dann nicht mehr möglich. Falls noch nicht geschehen, ist eine zeitnahe Auseinandersetzung mit der Umstellung empfehlenswert.
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Bild: pixabay