Ab Februar 2017 müssen Unternehmer darüber informieren, ob sie im Fall eines Rechtstreits bereit sind, an einer Schlichtung bei einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Ein Merkblatt des Zentralverbands des Deutschen Handwerks gibt nähere Informationen und Musterformulierungen.
Sie finden es im geschlossenen Mitgliederbereich unter Sonder-Dokumente.