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Warnwestenpflicht tritt in Kraft

Im Juli 2013 wurde die Warnwestenpflicht im Bundesrat beschlossen. Ein Jahr später wird es nun ernst: Autofahrer in Deutschland müssen ab 1. Juli mit einer Geldbuße von 15 Euro rechnen, wenn sie keine Warnweste im Fahrzeug haben.

Die Warnwesten müssen in PKWs, LKWs, Zugmaschinen und Bussen vorhanden sein. Die Vorschrift gilt auch für geschäftlich genutzte Fahrzeuge. Lediglich Motorradfahrer bleiben ausgenommen.

Eine Tragepflicht sieht die neue Vorschrift nicht vor. Autofahrer sollen also die Warnweste im Falle einer Panne oder eines Unfalls anziehen, müssen es aber nicht. Das Bundesverkehrsministerium setzt hier auf eigenverantwortliches Handeln der Verkehrsteilnehmer.

Mit der Neuregelung folgt Deutschland dem Vorbild vieler europäischer Staaten. Allerdings liegt das Bußgeld in anderen Ländern deutlich höher: So sind in Portugal zwischen 60 und 600 Euro fällig, wenn man bei einem Unfall oder einer Panne keine Warnweste trägt. In Italien werden Verstöße mit mindestens 35 Euro bestraft, in Spanien kostet das Nichtanlegen rund 90 Euro.

Quelle Text: FV Elektro- und Informationstechnik B.W
Quelle Bild: tuev-sued.de