Das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert mit beiliegendem Schreiben zur geänderten Gefahrstoffverordnung, die am 5. Dezember 2024 in Kraft getreten ist.
Ziel der Neuerungen ist es, Beschäftigte besser vor krebserzeugenden Gefahrstoffen wie Asbest zu schützen. Neu ist unter anderem:
• Ein risikobasiertes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen
• Konkrete Pflichten für Veranlasser von Bauarbeiten
• Ein modular aufgebautes Schulungssystem für Beschäftigte
• Zulassungspflicht für Betriebe bei hohem Risiko
• Klarere Vorgaben für Arbeiten in Bestandsgebäuden
Was sich konkret geändert hat und warum das besonders für Bau- und Handwerksbetriebe wichtig ist, erfahren Sie in einem entsprechenden Informationsschreiben:
BMAS_Gefahrstoffe_Asbest_Newsletterbeitrag-2025