Beratung und Service für das Handwerk

Empfehlungen zum Umgang mit der Coronakrise

Die Meldungen/Neuigkeiten/Empfehlungen usw. ändern sich stündlich.  Konkret muss man jedoch feststellen, dass im Einzelnen für die abgegebenen Erklärungen, Versprechungen oder Hilfen die notwendigen Formulare/Anträge oder ähnliches noch gar nicht vorhanden sind, und auch noch nicht absehbar ist, bis wann diese erhältlich sein werden.

Die Behörden benötigen eine gewisse Zeit, um diese Unterlagen und die jeweiligen „Spielregeln“ zu erarbeiten. Es ist aber unwahrscheinlich, dass Corona-Hilfen oder Corona-Regelungen nach dem Windhundprinzip vergeben werden und es auf einen genauen Antragszeitpunkt ankommen wird.

Das wichtigste Ziel der Unternehmer sollte jetzt darin liegen, möglichst lange den Betrieb aufrecht zu erhalten und Aufträge auszuführen.

Es empfiehlt sich, mit Ihren Kunden die Montage-Termine vorab telefonisch abzustimmen. Sollten Ihre Kunden derzeit keine Montage wünschen, vereinbaren Sie eine Abschlagszahlung und verschieben Sie den Montagetermin vorerst.

Für den Fall, dass der Auftragsbestand abgearbeitet ist bzw. wegen anderer Gründe nicht weitergearbeitet werden kann, beantragen Sie Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit. Nehmen Sie hierzu im Vorfeld Kontakt mit der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit auf.

Sollte eine Ausgangssperre verhängt werden, empfehlen wir Ihnen, Ihren Mitarbeitern eine Arbeitsortsbescheinigung / Mitarbeiterausweis auszustellen für Werkstatt oder Montagestelle.

Aus wirtschaftlicher Sicht ist entscheidend, dass die Firma weiterhin zahlungsfähig bleibt. Erstellen Sie deshalb eine Liquiditätsübersicht für Ihre Firmenkonten, untersuchen Sie, welche Abbuchungen zum Monatsende anstehen, und reagieren Sie im Fall von Unterdeckungen schon vorab, in dem Sie hier Stundungsvereinbarungen treffen und mit Ihrer Hausbank reden.

Die Geschäftsstellen der Landesfachverbände, der Handwerkskammer und unserer Kreishandwerkerschaft sind für Sie auch weiterhin als Anlaufstelle erreichbar und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Coronavirus-Muster Vereinbarung-Einführung-Kurzarbeit

Arbeitsortbescheinigung

Bescheinigung_Berufspendler_Anlage (einfach abändern eigenen Bedürfnissen entsprechend)

 

(Quelle: auszusweise aus dem Verbandsrundschreiben des Landesfachverbands Schreinerhandwerk BW v. 20.03.2020)