Beratung und Service für das Handwerk

Steuerliche Erleichterungen

Für die Anträge wird auf der Website der Finanzämter in Baden-Württemberg ab Freitag ein vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung gestellt, um eine schnelle, unbürokratische und praktikable Handhabung für die betroffenen Steuerpflichtigen und die Finanzverwaltung zu gewährleisten. „Die Finanzverwaltung kann die Anträge ab sofort unbürokratisch bearbeiten“, so Sitzmann.
Darüber hinaus können auch die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und in Bezug auf den Gewerbesteuer-Messbetrag gesenkt werden. Wer wegen der Corona-Pandemie Probleme hat, seine Steuererklärungen fristgerecht abzugeben, kann Fristverlängerungen beantragen. „Die Finanzämter im Land werden solche Anträge auf Fristverlängerung in der Regel genehmigen”, sagte Sitzmann.

Bitte direkt an das zuständige Finanzamt wenden. Da Besuche nicht möglich sind und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter i. d. R. von zu Hause aus arbeiten, sind digitale oder telefonische Wege einfacher und schneller.

Das Formular ist nun auch auf der zentralen Homepage der Finanzämter Baden-Württemberg abrufbar unter

hier klicken