Aktuell

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Lesenswert: Durch die Brille des Handwerks

[Auszug] Gestern Abend hatten wir (handwerkBW) alle relevanten Spitzenkandidaten im Stuttgarter Haus des Handwerks zu Gast, auf unserem Wahlpodium exklusiv für Handwerkerinnen und Handwerker: CDU, Grüne, SPD, FDP und Linke. Eingeladen war auch die AfD. Sie hat abgesagt. Beim Handwerk. Auch interessant für alle, die in dieser Partei die Lösung aller Probleme sehen. Zum Weiterlesen einfach <<<hier klicken>>>

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Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Gastronomie ab 1.1.2026

Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gilt ab dem 01.01.2026 – mit Ausnahme von Getränken – der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Der ZDH hat hierzu Informationen für die Betriebe der Lebensmittelgewerke zusammengestellt. Für mehr Informationen bitte <<<hier klicken >>>   Bild: KH Pforzheim-Enzkreis

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Elektrotechnik-Kompetenz für die Kfz-Welt von morgen

Erfolgreiche Schulungsreihe für Kfz-Auszubildende in der Region Pforzheim / Enzkreis Die Anforderungen im Kfz-Handwerk haben sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Moderne Fahrzeuge sind längst nicht mehr ausschließlich mechanische Systeme – sie vereinen komplexe Elektronik, digitale Steuerungstechnik und immer häufiger Hochvoltsysteme. Gerade für Kfz-Auszubildende bedeutet dieser technologische Wandel eine stetig wachsende Herausforderung, aber auch eine große Chance. Um junge Fachkräfte frühzeitig und praxisnah auf diese Entwicklungen vorzubereiten, wurde die Schulungsreihe Elektrotechnik für Kfz-Auszubildende ins Leben gerufen. Ziel des Fortbildungsangebots ist es, elektrotechnische Grundlagen zu vermitteln, technologische Zusammenhänge verständlich zu erklären und vor allem die Sicherheit im Umgang mit Hochvolttechnik

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Wichtige Mitteilung zum Übergang der Geschäftsführung der Friseurinnung Pforzheim zum 01.01.2026

An alle Mitgliedsbetriebe, Freunde des Friseurhandwerks sowie sehr geehrte Damen und Herren. Pforzheim, den 07.01.2026 Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über eine bedeutende strukturelle Veränderung innerhalb der Friseurinnung Pforzheim informieren.Zum Stichtag 01.01.2026 wird die Geschäftsführung der Friseurinnung Pforzheim offiziell an die Kreishandwerkerschaft Pforzheim / Enzkreis übergehen. In diesem Zuge ändern sich auch die Kontaktdaten der Geschäftsstelle wie folgt: Friseurinnung Pforzheim KdöRWilferdinger Str. 675179 PforzheimTel.: 07231 313140Fax: 07231 314681 Warum dieser Schritt wichtig und zukunftsweisend ist! Die Anforderungen an eine starke berufspolitische Vertretung im Friseurhandwerk wachsen seit Jahren stetig. Themen wie Digitalisierung, Personalgewinnung, Ausbildung, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und politische Lobbyarbeit erfordern eine

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Erhöhung der Wertgrenzen in der VOB/A

der durch den Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen gefasste Beschluss zur Erhöhung der Wertgrenzen in der VOB/A ab 1. Januar 2026 wurde nun im Bundesanzeiger veröffentlich (BAnz AT 16.12.2025 B7). Ab dem 1. Januar 2026 werden die Wertgrenzen wie folgt angehoben: • Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb auf 150.000 Euro ohne Umsatzsteuer • Freihändige Vergaben auf 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer • Direktaufträge auf 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer Die differenzierende Dreiteilung der Wertgrenzen für unterschiedliche Gewerke für die Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb in § 3 a Absatz 2, Ziff. 1 VOB/A wird gestrichen. Quelle: ZDH v. 18.12.2025

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Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes wird erneut ausgeweitet

Wie Anfang Dezember diesen Jahres vom Koalitionsausschuss angekündigt, hat das Bundeskabinett am 17. Dezember 2025 die Verlängerung offiziell beschlossen. Mit der sogenannten Vierten Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird die Bezugsdauer auch im Jahr 2026 auf bis zu 24 Monate verlängert – längstens bis zum 31. Dezember 2026. Betriebe, die sich bereits in Kurzarbeit befinden, können damit weiterhin über die reguläre Bezugsdauer von zwölf Monaten hinaus Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten in Anspruch nehmen. Auch eine Fortführung der Kurzarbeit über den 31. Dezember 2025 hinaus ist möglich. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für neu beginnende Kurzarbeit wieder die

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