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Wiederneuauflage Förderprogramm „Digitalisierungsprämie“ in 2018

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg legt im Rahmen der „Initiative Wirtschaft 4.0 Baden-Württemberg“ die Digitalisierungsprämie wieder neu auf. Eine Antragstellung ist ab 9. Juli 2018 bei Ihrer Hausbank möglich.

Mit der Digitalisierungsprämie werden konkrete Projekte zur Einführung neuer digitaler Lösungen sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gefördert. Die Digitalisierung der Wirtschaft bietet gerade auch für mittelständische Unternehmen in Baden-Württemberg große Chancen. So unterstützt beispielsweise der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) Betriebe dabei, Prozesse effizienter zu gestalten, neue Produkte und Dienstleistungen einzuführen oder innovative Geschäftsmodelle umzusetzen.

Wer wird gefördert?
Die Digitalisierungsprämie hat zum Ziel, KMU aller Branchen mit bis zu 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der digitalen Transformation zu unterstützen, indem sie bei der konkreten Einführung neuer digitaler Systeme der IKT für ihre Produkte, Dienstleistungen, Prozesse und Lieferbeziehungen, sowie der Verbesserung der IKT-Sicherheit gefördert werden.

Ein Unternehmen kann die Digitalisierungsprämie innerhalb von zwei Jahren nur einmal erhalten. Unternehmen, die bereits 2017 eine Digitalisierungsprämie erhalten haben, können also erst in 2019 nach Ablauf der zwei Jahre (gerechnet ab Datum des Zuschussbescheids) erneut einen Antrag stellen.

Was wird gefördert?
Bezuschusst wird etwa die Anschaffung von IKT-Hard- und Software, die zu einem erheblichen Fortschritt der betriebsinternen Digitalisierung beiträgt, sowie deren Einführung und die nötigen Mitarbeiterschulungen. Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem, dass das eingereichte Projekt noch nicht gestartet ist.

Wie wird gefördert?
Unterstützt werden Vorhaben mit einem Kostenvolumen zwischen 10.000 Euro und 100.000 Euro. Die L-Bank vergibt hierzu Darlehen ab 10.000 Euro bis 100.000 Euro. Bei Darlehen von 10.000 Euro bis einschließlich 50.000 Euro erhalten die Unternehmen einen Tilgungszuschuss von 5.000 Euro. Bei höheren Darlehen beträgt der Tilgungszuschuss 10 Prozent der Darlehenssumme. Ein Tilgungszuschuss mindert die Restschuld, das heißt, das Unternehmen muss das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen.