Bereits im Mai 2016 hat das Bundeskabinett das Förderpaket „Elektromobilität“ beschlossen. Aber noch immer fließen keine Fördergelder, denn die Genehmigung der Förderrichtlinie durch die EU-Kommission steht noch aus.
Wie bekannt, hat das Bundeswirtschaftsministerium insgesamt eine Milliarde Euro an öffentlichen Fördergeldern aus dem Energie-und Klimafonds für das Förderpaket „Elektromobilität“ zur Verfügung gestellt.
Die Umsetzung der Kaufprämie wird über eine Förderrichtlinie realisiert. Die Kaufprämie in Höhe von 4.000 Euro für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und in Höhe von 3.000 Euro für Plug-In Hybride wird jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert. Gefördert werden aber nur Elektroautos mit einem Netto-Listenpreis für das Basismodell von unter 60.000 Euro. Die Förderung erfolgt bis die dafür vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 600 Millionen Euro aufgebraucht sind, längstens jedoch bis 2019.
Die Anträge für den Umweltbonus, wie die Kaufprämie für E-Autos offiziell heißt, können aber erst gestellt werden, wenn die Förderrichtlinie von der EU-Kommission genehmigt worden ist und im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Das ist bisher noch nicht geschehen. Erst wenn die Voraussetzungen vorliegen, werden Anträge vom zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegengenommen. Vorher gestellte Anträge werden vom BAFA nicht bearbeitet.
Auf der Homepage des BAFA sollen die entsprechenden Antragsunterlagen und weitergehende Informationen zur Verfügung gestellt werden. Die Liste der förderfähigen Fahrzeuge wird derzeit noch erarbeitet. Für Fragen rund um die Förderung hat das BAFA eine Telefon-Hotline eingerichtet, die erreichbar ist unter: 06196/908-1009.