Beratung und Service für das Handwerk

Webseite: Das muss im Impressum stehen

Ob nur ein kurzes Profil des Handwerksbetriebs im Internet oder eine aufwendige Webseite mit integriertem Online-Shop – ein Impressum ist rechtlich unverzichtbar. Was bei der Gestaltung zu beachten ist, um Abmahnungen und Ordnungsgeldern zu entgehen, ist in einem Merkblatt des eBusiness-Lotsen Mainfranken zusammengefasst:

www.mittelstand-digital.de/DE/Wissenspool/Kundenbeziehungen/publikationen,did=651978.html

Quelle: InfoStream Ausgabe 34/2014 HWK Karlsruhe