Beratung und Service für das Handwerk

Chef-Info zum neuen Verbrauchervertragsrecht

Schwere Kost am frühen Abend mussten rund 30 Handwerker über sich ergehen lassen, die zur Chef-Information der Kreishandwerkerschaft über die Änderungen im Verbrauchervertragrecht ins Energie- und Bauberatungszentrum gekommen waren. Rechtsanwalt Jörg Hiltwein versuchte minuziös aufzuzeigen, wo die Fallstricke im Einzelnen liegen und auf was man als Handwerksbetrieb künftig achten muss. Vor allem die umfassende Informationspflicht dem Verbraucher gegenüber sowie das neu geregelte Widerrufsrecht sorgten für zahlreiche Rückfragen und auch Kopfschütteln unter den anwesenden Handwerkern. „Hier ist dem Gesetzgeber mal wieder ein Glanzstück an Überregulierung und praxisfernem Kundenschutz gelungen“, so KH-Geschäftsführer Mathias Morlock. Das Gesetz stellt lt. Morlock Internetversandriesen wie z. B. Amazon oder Zalando auf eine Stufe mit kleinen Handwerksbetrieben, für die nun die selben rechtlichen Bedingungen gelten, zumindest was das Geschäft mit Privatkunden anbelangt. Dabei muss im Einzelfall dann immer berücksichtigt werden, ob ein Fernabsatzhandel, ein Direkthandel oder einen Vertragsabschluss im Büro des Handwerkers (Ladengeschäft) stattgefunden hat. Abzuwarten bleibt, was die Rechtsprechung in den nächsten Monaten und Jahren hierzu entscheidet und „ob alles so heiß gegessen wie gekocht wird.“