Liegenschaften nicht von Energieeffizienz ausnehmen
„Das Land sollte die Verantwortung für die eigenen Klimaschutzziele nicht auf den Bundesgesetzgeber abwälzen“, mahnte der Präsident des Baden-Württembergische Handwerkstages (BWHT) Joachim Möhrle die Landesregierung. Wer mit den Landesliegenschaften noch keinen nennenswerten Schritt vorangekommen sei, müsse zuerst vor der eigenen Türe kehren.
Um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss die jährliche Sanierungsquote von heute etwa einem Prozent auf zwei Prozent verdoppelt werden. Im Energie- und Klimaschutzkonzept für landeseigene Liegenschaften werde eine Rate von mindestens zwei Prozent angestrebt, heißt es in der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage des Abgeordneten Paul Nemeth (CDU), mit der sich heute (28.02.) der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft befasst. Darin geht es unter anderem um die Aktivitäten von Bund und Land zur Unterstützung der energetischen Gebäudesanierung.
Im Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) werden verschiedene ordnungspolitische Maßnahmen vorgeschlagen, um diesem Ziel näher zu kommen. Der Handwerkstag hält dies für überflüssig und erinnert an die längst vorgesehene Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes: „Es ließe sich ohne Weiteres auf Nichtwohngebäude ausweiten.“ Dazu müsse man nur das Gesetz aus der Schublade holen und endlich wieder auf die Agenda setzen. Mit seinen eigenen Liegenschaften müsse das Land endlich mit gutem Beispiel vorangehen und seine Hausaufgaben machen. Als vollkommen widersprüchlich bezeichnete er es außerdem, wenn die Landesregierung der Energieberatung eine bedeutende Rolle zuspreche, gleichzeitig aber die qualifizierten Berater des Handwerks ausschließe. Dies gelte auch für die immer neuen Beratungskonzepte, über die ein Gebäudeeigentümer keinen Überblick mehr habe: „Dabei gibt es mit dem Energiesparcheck ein etabliertes Programm, in das Steuergelder sinnvoller investiert werden könnten.“
Quelle: Pressemeldung BWHT
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