Der gesetzliche Mindestlohn und somit die gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze beträgt ab 1. Juli 2022 10,45 Euro pro Stunde. Diese Anpassung wird jedoch nur von kurzer Dauer sein. Der Deutsche Bundestag hat am 3. Juni 2022 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde zugestimmt. Die Erhöhung geht auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag zurück und tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft. Zudem wird die Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 Euro erhöht. Bei den Midijobs wird zudem die Obergrenze des Übergangsbereichs von 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben.
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Änderungen beim gesetzlichen Mindestlohn
- KH-Pforzheim News vom 8. Juli 2022
