Aktuell

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Betriebsrenten: Teure Rentenerhöhungspflicht für Arbeitgeber

Immer, wenn es um Gesetze geht, liegt der Teufel im Detail. So auch beim Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Denn Arbeitgeber müssen alle drei Jahre prüfen, ob sie ihre laufenden Rentenleistungen an ehemalige Mitarbeiter an die Inflation anpassen müssen. Und da stellt sich schon die Frage: Wann genau ist alle drei Jahre? Logisch wäre es, wenn der Arbeitgeber verpflichtet wäre, je nach individuellem Tag des Renteneintritts die Prüfung durchzuführen – was aber sehr aufwendig sein kann. Deshalb gibt es hier eine Vereinfachung: Der Arbeitgeber darf „einen einheitlichen Stichtag im Jahr oder sogar im dreijährigen Turnus“ festlegen und die Termine aller Rentenbezieher bündeln,… Mehr

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Online-Workshop DATEV

Sehr geehrte Innungsmitglieder, wir freuen uns, Ihnen einen kommenden Online-Workshop der DATEV anzukündigen zu können. In diesem Workshop haben Sie die Gelegenheit, Ihr Wissen über die effiziente Verwaltung von Rechnungen zu vertiefen und die Vorteile der E-Rechnungsformate ZUGFeRD und XRechnung näher kennenzulernen. Ebenso bekommen Sie die Möglichkeit, bereits im Vorfeld Fragen zu stellen. Diese Fragen werden an die Referentin weitergeleitet, sodass sie während des Workshops live und umfassend beantwortet werden können. Veranstaltungsdetails: Gastvortrag zur E-Rechnung mit Referenten der DATEV eG Thema: Effizientes Rechnungsmanagement mit ZUGFeRD und XRechnung Datum: 24. Oktober 2023 – Uhrzeit: 10:00 – 11:30 Uhr Kostenfrei für Verbands-

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Übermittlung von Arbeitsbescheinigungen am besten nur noch digital!

Seit dem 1. Januar 2023 dürfen Arbeitgeber folgende Bescheinigungen grundsätzlich nur noch elektronisch, nicht mehr in Papierform, an die Agentur für Arbeit übermitteln: • Arbeitsbescheinigung gemäß § 312 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) • Arbeitsbescheinigung für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts gemäß § 312a SGB III (EU-Arbeitsbescheinigung) • Nebeneinkommensbescheinigung gemäß § 313 SGB III Diese Pflicht gilt für alle Beschäftigungsverhältnisse, die ab dem 1. Januar 2023 beendet werden. Sie ist unabhängig von der Größe oder der Branche eines Unternehmens. Für Beschäftigungsverhältnisse, die bis zu diesem Stichtag beendet wurden, kann ein Arbeitgeber ebenfalls BEA nutzen. Aktuell beträgt die Nutzung von

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IKK lädt ein zu Lisa Eckhardt – nicht die, die andere!

Mut und Flexibilität, eine ausgeprägte Lern- und Risikobereitschaft sowie ein hohes Gesundheitsbewusstsein sind wichtige Eigenschaften, die große Sportler und erfolgreiche Unternehmer auszeichnen. Was für Sport und Wirtschaft gilt, passt auch gut zu Ihrem Betrieb: Packen Sie Veränderungen mutig an und gehen Sie Ihren eigenen Weg – in kleinen Schritten, mit klarer Orientierung, gezielter Führung und einem motivierten Team. Seien Sie mit dem richtigen Maß an Flexibilität Vorbild für Ihre Mitarbeitenden. Geben Sie Verantwortung ab und fördern Sie aktiv die Entwicklung Ihres Teams zum Wohle der eigenen Work-Life-Balance und Gesundheit. Wie das gelingt, erfahren Sie von Führungsexpertin und Extrem-Kitesurferin Lisa Eckhardt

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Schreiner-Innung gibt Prüfungsergebnisse bekannt

…und eröffnet die Ausstellung der Gesellenstücke im Schreinerhandwerk! Zur Abstimmung bezüglich des besten Gesellenstücke geht es hier: https://kh-pforzheim.de/…/schreiner-handwerk/abstimmung/ Es ist schon gute Tradition, dass die Schreiner-Innung Pforzheim-Enzkreis anlässlich der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse auch gleichzeitig immer die Ausstellung der Gesellenstücke im Haus des Handwerks eröffnet. So auch wieder dieses Jahr. Insgesamt 9 Junschreinerinnen und -schreiner präentierten ihre Gesellenstücke im Haus des Handwerks dem Prüfungsausschuss der Innung unter Vorsitz von Richard Wörtz (Bild links). Dabei wurde auch das Fachgespräch geführt, das letztendlich in die Bewertung des Gesamtergebnisses mit einfließt. Am Ende hatten alle Prüflinge die praktische Prüfung bestanden. Darunter auch Luis Prohl

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KH Wanderausflug Südtirol – Bilderrückblick 2023

Wunderschöne Tage in Südtirol erlebte die Wandergruppe der Kreishandwerkerschaft bei ihrem diesjährigen Wanderausflug, wo man traditionell schon seit Jahren im Hotel „Grüner Baum“ in Brixen logiert. Die Wanderungen führten die 30köpfige Wandergruppe diesesmal ins Altfasstal oberhalb Meransens zur „Pranter Stadlhütte“ sowie ins Ultental unweit der Provinzhauptstadt Bozen.                 Für das kommende Jahr hat man sich erneut für Südtirol als Wanderregion entschieden. Wobei man dann allerdings das Tal und das Hotel wechselt und von Brixen im Eisacktal ins Pustertal oberhalb Meransen ins Hotel „Alpenfrieden“ zieht, wo man für die Zeit vom 29. Mai bis 01. Juni 2024  ein entsprechendes

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