
Betriebsrenten: Teure Rentenerhöhungspflicht für Arbeitgeber
Immer, wenn es um Gesetze geht, liegt der Teufel im Detail. So auch beim Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Denn Arbeitgeber müssen alle drei Jahre prüfen, ob sie ihre laufenden Rentenleistungen an ehemalige Mitarbeiter an die Inflation anpassen müssen. Und da stellt sich schon die Frage: Wann genau ist alle drei Jahre? Logisch wäre es, wenn der Arbeitgeber verpflichtet wäre, je nach individuellem Tag des Renteneintritts die Prüfung durchzuführen – was aber sehr aufwendig sein kann. Deshalb gibt es hier eine Vereinfachung: Der Arbeitgeber darf „einen einheitlichen Stichtag im Jahr oder sogar im dreijährigen Turnus“ festlegen und die Termine aller Rentenbezieher bündeln,… Mehr