Wer häufiger Bargeldgeschäfte in größerem Umfang macht, hat vielfältige Pflichten. Das ist vor allem im Kfz-Handel wenig bekannt. Creditreform Compliance Services leistet Aufklärung und bietet Hilfestellung.
Wenn Roberto Silbig (Name geändert) zu einem Kunden fährt, um ihm einen Gebrauchtwagen abzukaufen, soll es schnell und unbürokratisch zugehen. Deshalb hat der Fahrzeughändler aus Bayern bei solchen Terminen immer eine größere Menge Bargeld dabei. „Auf eine Bezahlung per Karte lassen sich die meisten Verkäufer nicht ein und eine Überweisung dauert zu lange“, sagt Silbig. Umgekehrt hält es der Händler genauso: Auch er verlangt beim Fahrzeugverkauf Bargeld – schon allein, weil viele Kunden aus dem Ausland kommen. Andere Bezahlungsmethoden sind ihm zu unsicher.
Sollte die Bundesregierung in Zukunft Bargeldgeschäfte tatsächlich auf 5.000 Euro begrenzen, wie es derzeit diskutiert wird, ist das Geschäftsmodell Silbigs und vieler anderer Autoverkäufer in Gefahr. „Ich würde dann nur noch Fahrzeuge kaufen und verkaufen, die weniger wert sind“, sagt er. Betroffen wären aber auch andere Branchen, in denen wertvolle Gegenstände häufig in bar den Eigentümer wechseln: Juweliere beispielsweise oder auch Kunsthändler und Möbelverkäufer. Zum Hintergrund der geplanten Begrenzung von Barzahlungen: Die Bundesregierung will auf diese Weise illegale Gewinne aus dem Bereich der organisierten Kriminalität aufspüren und außerdem die Finanzierung des Terrors bekämpfen.
Dasselbe Ziel verfolgt heute schon das Geldwäschegesetz (GwG). Es fordert beispielsweise von Kfz-Käufern und -Verkäufern, die regelmäßig Bargeschäfte abwickeln, besondere Sorgfalt. „Allerdings haben Autohändler bislang nur ein geringes Bewusstsein für das Thema Geldwäsche entwickelt“, beobachtet Silvia Rohe, Geschäftsführerin der Creditreform Compliance Services GmbH. Fahrzeughändler sind verpflichtet, vor jeder Bargeldannahme oder Transaktion ab 15.000 Euro den Vertragspartner zu identifizieren. Das heißt, sie müssen sich bei Privatpersonen den Ausweis zeigen lassen. Juristische Personen müssen darüber hinaus einen Handelsregisterauszug vorlegen. Nicht erlaubt ist, den Grenzwert durch Teilung eines Einzelgeschäfts zu unterlaufen, also beispielsweise ein 20.000-Euro-Geschäft in zwei Geschäfte à 10.000 Euro zu splitten.
Meldepflicht für Händler
Hat der Autohändler einen begründeten Verdacht, dass sein Geschäftspartner möglicherweise gegen das Geldwäschegesetz verstößt, weil er beispielsweise seinen Ausweis nicht vorzeigt oder eine unbare Zahlung unbedingt vermeiden möchte, so ist er verpflichtet, dies den zuständigen Ermittlungsbehörden und dem Bundeskriminalamt, Referat SO 32 – FIU (Zentralstelle für Verdachtsmeldungen), mitzuteilen. Ausnahmen von der Identifizierungspflicht sind aber möglich: So müssen Händler, die regelmäßig mit ihnen bekannten Kunden Geschäfte machen, nicht jedes Mal um den Ausweis bitten.
Rohe erwähnt ein Beispiel aus der Praxis, das sich in ähnlicher Konstellation immer wieder zutragen kann: Ein Autohändler verkauft ein Fahrzeug für 23.000 Euro an einen Kunden aus Russland. Vereinbart war telefonisch, dass der Kunde diese Summe überweist. Stattdessen kommt der Kunde mit einem Begleiter zum Autohaus. Jeder hat 10.000 Euro in 50-Euro-Noten dabei. Die restlichen 3.000 Euro sollen mit einer Prepaid-Kreditkarte bezahlt werden. In diesem Fall begründen die Anreise zu zweit – bei der Einreise nach Deutschland dürfen nicht mehr als 10.000 Euro pro Person mitgeführt werden – und die Art der Zahlungsweise den Verdacht der Geldwäsche.
Was viele Händler mit hochwertigen Gütern nicht wissen: Sofern sie mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen und sie im vorangegangenen Wirtschaftsjahr bei mindestens einem Geschäftsvorgang Bargeld im Wert von 15.000 Euro und mehr angenommen haben, müssen sie einen Geldwäschebeauftragten bestellen. Das trifft bundesweit schätzungsweise auf mehrere Tausend Kfz-Händler zu. Allein im Radius von 50 Kilometern um Düsseldorf hat Creditreform Compliance Services etwa 340 betroffene Autohäuser identifiziert. „Aufgabe des Geldwäschebeauftragten ist es vor allem, dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des GwG umgesetzt werden, Mitarbeiter entsprechend geschult werden und eine Gefährdungsanalyse erstellt wird“, erläutert Julia Mohr, Assistentin der Geschäftsführung bei Creditreform Compliance Services. Das setze jedoch voraus, dass die betreffende Person über die notwendige Sachkunde verfüge und sich regelmäßig weiterbilde.
Die Unternehmen müssen allerdings nicht zwingend eine Person aus ihren Reihen zum Geldwäschebeauftragten bestimmen. Sie können diese Aufgabe auch einem Dritten übertragen, so wie dies etwa in der Finanzbranche häufig an der Tagesordnung ist. Zum Beispiel an Creditreform Compliance Services. „Wir haben bereits mehrere solcher Mandate bei Finanzdienstleistern und auch aus der Kfz-Branche“, sagt Geschäftsführerin Rohe. Ein solches Outsourcing sei für die betreffenden Betriebe unkompliziert und in der Regel auch preiswerter, als einen eigenen Mitarbeiter mit diesen sehr speziellen Aufgaben zu betrauen und entsprechend zu qualifizieren.
Interessierte Unternehmen könnten die gewünschten Leistungen auch modulweise einkaufen. Der Preis sei abhängig von verschiedenen Faktoren – bei Händlern aus der Kfz-Branche beispielsweise von der Zahl der in jedem Jahr verkauften Fahrzeuge. „Deshalb lassen sich keine allgemeingültigen Aussagen zu den Kosten machen“, so Rohe.
Lange Zeit konnten Autohändler, die die Vorschriften des Geldwäschegesetzes ignorierten, relativ sicher sein, nicht ertappt zu werden. Denn die zuständigen Aufsichtsbehörden – das sind beispielsweise in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen, in Hessen die Regierungspräsidien und in Bayern das Bayerische Staatsministerium – kontrollierten die Einhaltung der Vorschriften eher lax. Das hat sich seit 2013 geändert. „Vor allem Nordrhein-Westfalen und Hessen führen inzwischen verstärkt Kontrollen vor Ort durch“, beobachtet Rohe. Auch seien bereits erste Bußgelder verhängt worden: bis zu 100.000 Euro pro Fall sieht das Gesetz vor.
Aufmerksamkeit wecken und Mitarbeiter schulen
Creditreform Compliance Services hat mittlerweile Kontakt zu den Innungen aufgenommen, um Autohändler für das GwG und seine Konsequenzen für die Geschäftspraxis zu sensibilisieren. In Mailingaktionen macht die Gesellschaft auf die Problematik aufmerksam und veranstaltet zudem regelmäßig Seminare zum Thema „Geldwäscheprävention für Kfz-Händler“, „Der Geldwäsche- Beauftragte“ und „Erweiterte Gefährdungsanalyse zu Geldwäsche und sonstigen strafbaren Handlungen“. Mit einer knappen Einweisung der Seminarteilnehmer ist es dabei nicht getan. Das Thema ist vielfältig. „Vor allem die erstmalige Erstellung der spezifischen Gefährdungsanalyse ist häufig sehr komplex“, betont Mohr. Viele Betriebe wollten sich damit nicht belasten und gäben diese Aufgaben am Ende gerne an externe Spezialisten ab. Creditreform Compliance Services, so sagt sie, biete Hilfestellung bei allen Fragen rund um das Thema Geldwäsche.
Quelle: Creditreform-Magazin