Mit Beschluss vom 9. Mai 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 11. Mai 2020:
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat verschiedene Hinweise, Materialien und Internetseiten mit aktuellen Informationen rund um diese Thematik hier zusammengestellt: