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Corona-Arbeitsschutzverordnung: Verpflichtende Testangebote für Mitarbeiter

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14 Antworten für Arbeitgeber

Die Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-Covid-2-Arbeitsschutzverordnung ist heute (16.04.2021) im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Sie wird damit am Dienstag, den 20. April 2021, in Kraft treten.

Arbeitgeber sind dann verpflichtet, ihren Beschäftigten kostenlose Corona-Tests anzubieten. Dies wirft natürlich eine Menge Fragen auf. Die bislang am häufigsten gestellten Fragen werden in einem Artikel der DHZ Deutsche Handwerks Zeitung v. 15.04.2021 behandelt und versucht zu beantworten.

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Quelle: DHZ online v. 15.04.2021

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