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Dokumentationspflichten und gesetzlicher Mindestlohn

Die Dokumentationspflichten im Rahmen des Gesetzes zum gesetzlichen Mindestlohn schocken die Handwerksbetriebe. „Das Gesetz wird zur Bürokratie-Geißel gerade für die kleineren Betriebe“, befürchtet ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer in einem Gespräch mit der „WELT am Sonntag“.

WamS: Wie viele Betriebe des Handwerks sind von der Dokumentationspflicht betroffen? Gibt es Handwerkszweige, die davon ausgenommen sind?

ZDH: Die Dokumentationspflichten nach dem Mindestlohngesetz treffen die Inhaber von Handwerksbetrieben besonders stark. So sind nicht nur alle Betriebe verpflichtet, die Arbeitszeiten der Mitarbeiter aufzuzeichnen, die bei ihnen als Minijobber tätig sind. Sind die Arbeitgeber zudem in einer Branche tätig, die vom Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz erfasst wird – im Handwerk sind dies das Baugewerbe, die Gebäudereinigung und das Fleischerhandwerk – müssen sie nicht nur die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer aufzeichnen. Die Pflicht gilt auch für alle Angestellten, obwohl diese ihre Arbeitszeit regelmäßig frei einteilen können, sei es im Rahmen von Vertrauensarbeit oder flexiblen Arbeitszeitmodellen und im Regelfall weit über der Mindestlohngrenze vergütet werden. ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer: „Die Betriebe haben inzwischen registriert, was da auf sie zukommt. Viele reagieren geschockt.“
Angesichts des sehr geringen Risikos von Mindestlohnunterschreitungen im Angestelltenbereich fordert der ZDH nachdrücklich, diese Personengruppen ab einem verstetigten Bruttomonatsentgelt von 2.200 Euro von den Dokumentationspflichten zu befreien.

WamS: Wie hoch schätzen Sie die Kosten für den Bürokratie-Aufwand?

ZDH: Die Arbeitszeitaufzeichnung umfasst den Beginn, das Ende und die Dauer (einschließlich der Pausen) der täglichen Arbeitszeit. Das alles zu erfassen, bedeutet gerade für kleine und mittlere Betriebe einen enormen Bürokratie- und Zeitaufwand. Automatisierte Zeiterfassungssysteme, wie es sie in großen Unternehmen gibt, sind im Handwerk bisher nicht üblich, auch aus Kostengründen.

ZDH-Präsident Wollseifer: „Es darf nicht so weit kommen, dass sich der Chef mehr um die Arbeitszeiterfassung kümmern muss, als um die Akquise von Aufträgen. Das Gesetz wird zu einer Bürokratie-Geißel gerade für kleinere Betriebe.“

WamS: Für wie viele Mitarbeiter müssen schätzungsweise die neuen Dokumentationspflichten erfüllt werden, für wie viele gilt andererseits der Mindestlohn?

ZDH: Nach der geltenden Rechtslage werden alle Beschäftigten im Baugewerbe, also das Bauhauptgewerbe einschließlich aller Baunebengewerbe, im Gebäudereiniger-Handwerk sowie im Fleischerhandwerk von den Dokumentationspflichten erfasst. In der Summe dürften dies mehr als 2 Millionen Beschäftigte sein.

WamS: Wird der Mindestlohn Arbeitplätze kosten?

ZDH-Präsident Wollseifer: „Im Handwerk wird in aller Regel ein deutlich höherer Mindestlohn nach Tarif bezahlt. Der gesetzliche Mindestlohn gefährdet jedoch Arbeitsplätze in den dienstleistungsnahen Handwerken in den östlichen Bundesländern, vor allem im Bäckerhandwerk.“

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