Die vom Europäischen Gerichtshof und vom Bundesarbeitsgericht den Arbeitgebern auferlegte Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit soll nun gesetzlich verankert werden. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat zu diesem Zweck einen Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt. Demnach soll die tägliche Arbeitszeit von Beschäftigten in Deutschland künftig elektronisch aufgezeichnet werden.
Der Referentenentwurf aus dem BMAS sieht eine Regelung vor, wonach Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Beschäftigten – tagesaktuell – elektronisch aufzuzeichnen. Dabei wird dem Arbeitgeber auch die Möglichkeit eingeräumt, die Aufzeichnung an die Beschäftigten zu delegieren. Verantwortlich für die ordnungsgemäße Aufzeichnung bleibt aber der Arbeitgeber – dieser sollte zumindest Stichproben nehmen. Außerdem ist vorgesehen, dass Arbeitgeber die Arbeitszeitnachweise mindestens zwei Jahre aufbewahren müssen.
Das BMAS plant allerdings Ausnahmen für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten.
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Quelle: Newsletter der IKKclassic 06/2023