Beratung und Service für das Handwerk

Energiepreispauschale gilt nicht für Berufsfachschüler

Unsere Geschäftsstelle erreichen aktuell erneut Anfragen zur Energiepreispauschale (EPP) für Berufsfachschüler. Diese Regelung betrifft jedoch die Energiepreispauschale in Höhe von 200,- Euro nach dem Studierenden-Energiepreispauschalengesetz. Auf diese haben auch Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens 2-jährigen berufsqualifizierenden Abschlusses Anspruch. Darunter fällt jedoch nicht unsere 1-jährige Berufsfachschule (lediglich Anspruch als Anrechung auf 1. Lehrjahr). Die Schüler der 1-jährigen Berufsfachschule haben deshalb keinen Anspruch auf die Energiepreispauschale in Höhe von 200,- Euro.

Wir bitten dies zu berücksichtigen. Sofern Sie hierzu Fragen haben, rufern Sie auf unserer Geschäftsstelle an.

 

Bild: Kreishandwerkerschaft