Unsere Geschäftsstelle erreichen aktuell erneut Anfragen zur Energiepreispauschale (EPP) für Berufsfachschüler. Diese Regelung betrifft jedoch die Energiepreispauschale in Höhe von 200,- Euro nach dem Studierenden-Energiepreispauschalengesetz. Auf diese haben auch Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens 2-jährigen berufsqualifizierenden Abschlusses Anspruch. Darunter fällt jedoch nicht unsere 1-jährige Berufsfachschule (lediglich Anspruch als Anrechung auf 1. Lehrjahr). Die Schüler der 1-jährigen Berufsfachschule haben deshalb keinen Anspruch auf die Energiepreispauschale in Höhe von 200,- Euro.
Wir bitten dies zu berücksichtigen. Sofern Sie hierzu Fragen haben, rufern Sie auf unserer Geschäftsstelle an.
Bild: Kreishandwerkerschaft