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Erbschaftsteuer: Jetzt ist die Politik am Zug

Das Bundesverfassungsgericht erlaubt dem Gesetzgeber klar eine weitgehende Verschonung bei kleinen und mittleren Unternehmen. Nach diesem heutigen Urteil zur Erbschaftsteuer sieht das Baden-Württembergische Handwerk die Politik am Zug. Landeshandwerkspräsident Joachim Möhrle: „Daran werden wir die Politik messen.“

In den nächsten zehn Jahren stehen rund 20.000 Handwerksbetriebe im Land zur Übergabe bereit. Viele Betriebsinhaber wünschen sich eine Übergabe innerhalb der Familie. Zudem stehen in vielen Fällen nach der Übergabe nötige Investitionen an. Diese würden vielfach nicht vorgenommen, wenn eine Steuerzahlung drohe. Der Betrieb büße an Wettbewerbsfähigkeit ein. Im schlimmsten Fall werde er nicht übergeben und geschlossen. Daher müsse die Politik bei der geforderten Überarbeitung des Gesetzes bis Mitte 2016 das recht handwerksfreundliche Votum des Gerichtes genau umsetzen: Denn die Verschonungsregelungen sind zumindest für kleine und mittlere Unternehmen verfassungsrechtlich legitim. Der Gesetzgeber habe einen weiten Spielraum, um die Sicherung der Arbeitsplätze in KMU zu unterstützen, so das Gericht. Dazu gehören auch weitgehende Verschonungsregeln. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sieht der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) die Politik am Zug: Die Große Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass die Unternehmensnachfolge auch künftig nicht durch die Erbschaftsbesteuerung gefährdet werden solle.

Kritischer sieht das Handwerk die angemahnte Verschärfung der Ausnahme bei der Lohnsummengrenze. Bislang mussten nur Betriebe mit mehr als zwanzig Beschäftigten anhand der Lohnsumme nachweisen, dass sie ihre Beschäftigung gehalten haben, um die Steuerverschonung zu erhalten. Sollte diese Grenze verschärft werden, befürchtet der BWHT, dass auf viele Betriebe massive Bürokratiepflichten zukommen. Zudem: „Werden Betriebe, die gerne einen ausgeschiedenen älteren Mitarbeiter ersetzen würden, aber keine Fachkräfte finden, dann zusätzlich bestraft?“, gibt Möhrle zu bedenken. Hier wird sich das Handwerk für eine sinnvolle Lösung einsetzen.

Quelle: BWHT