Beratung und Service für das Handwerk

Hohe PKV-Beiträge müssen nicht sein!

Steigende Energiepreise, höhere Betriebskosten, Inflation – und auch bei der Privaten Kranken-versicherung macht die Teuerung nicht Halt. 2023 ist deshalb für viele Handwerksbetriebe Sparen angesagt. Eine effektive Methode: Privat Krankenversicherte wechseln in einen besseren Tarif beim Versicherer, der günstiger ist und oft sogar mehr Leistungen bietet. Das Einsparpotenzial: im Durchschnitt 2.600 € im Jahr. Doch im Alleingang ist der erfolgreiche Wechsel kaum zu schaffen.

Möglich macht diese Kostenbremse Paragraf 204 VVG, das sogenannte Tarifwechselrecht, das der Gesetzgeber im Versicherungsvertragsgesetz verankert hat. Der Anlass für § 204 VVG: PKV-Kunden sind zeitlebens an ihren Versicherer gebunden. Denn der Weg zurück in die Gesetzliche Kranken-versicherung ist schlecht möglich. Auch vom Versichererwechsel ist abzuraten, da die angesparte Alterungsrückstellung verloren geht. Mit § 204 VVG hat der Gesetzgeber bestimmt, dass der Versicherer den Wechsel auf einen attraktiveren Tarif zulassen muss – und zwar unabhängig von Gesundheitszustand und Alter.

Das Problem: Versicherer und Makler sind natürlich nicht interessiert, vergleichbare Leistung für weniger Geld anzubieten. Daher geht es nicht ohne die Hilfe eines Profis. Die Kreishandwerkerschaft Pforzheim-Enzkreis hat aus diesem Grund eine Kooperation mit Minerva KundenRechte geschlossen. Das seit mehr als zehn Jahren auf das Tarifwechselrecht nach § 204 VVG spezialisierte, in der Presse vielfach empfohlene Beratungsunternehmen unterstützt seit langem erfolgreich unsere Mitglieder, die Kosten für die Private Krankenversicherung bezahlbar zu halten.

Die Verbandsmitglieder, die den Service bisher genutzt haben, konnten sich durchschnittlich mehr als 2.600 € im Jahr an unnötigen Kosten für ihre Private Krankenver-sicherung einsparen – bei vergleichbarem oder sogar besserem Leistungsprofil (Stand April 2023).

Nutzen auch Sie diesen Service! Prüfung und Umsetzung erfolgen ohne Kostenrisiko: Minerva erhält als Vergütung einen Teil der Ersparnis, wenn es zum Tarifwechsel kommt. Kommt kein Tarifwechsel zustande, bleibt der Service kostenfrei. Als Verbandsmitglied erhalten Sie zudem einen Sondernachlass von 15%.

Die Mandanteninformation mit allen dazu wichtigen Informationen fordern Sie an bei Martina Müllner, Kooperationsbeauftragte von Minerva KundenRechte – einfach per E-Mail: mail@minerva-kundenrechte.de oder unter Telefon 089 230695-114.