Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) informiert:
Der GKV-Spitzenverband hat in einem neuen Rundschreiben und in einem FAQKatalog nähere Informationen zum Antragsverfahren betreffend die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen gegeben. Sollten Sie Ihre Frage hier nicht wiederfinden, sprechen Sie bitte Ihre Krankenkasse an – dort wird man Ihnen gerne weiterhelfen.
Mehr Infos hierzu finden Sie hier:
FAQ Katalog GFV – Fragen und Antworten