Anlässlich der Corona-Pandemie hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg eine Richtlinie für Kassenarbeitsplätze erstellt, an der sich die zuständigen Behörden und Arbeitgeber orientieren können. Die Richtlinie wurde auf Grundlage der Corona-Verordnung der Landesregierung zur Einhaltung von Hygienestandards erstellt und mit dem Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg abgestimmt.
In der Richtlinie (Anlage) werden folgende Punkte näher geregelt:
- Die Kunden müssen vor Betreten des Betriebs und durch Markierungen am Boden auf das möglichst konsequente Einhalten eines Mindestabstands von 1,50 m zwischen den Menschen hingewiesen werden.
- Sofern verfügbar, sollen geeignete Trennvorrichtungen, zum Beispiel aus Plexiglas, zwischen Kassenpersonal und Kundschaft angebracht werden.
- Nach Möglichkeit soll auf Bezahlung mit Bargeld verzichtet werden.
- Sofern verfügbar, soll dem Kassenpersonal für die persönliche Hygiene die Handdesinfektion am Arbeitsplatz und die Desinfektion der häufig berührten Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände ermöglicht werden.
- Beschäftigte mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf einer Erkrankung mit dem Corona-Virus sollen möglichst nicht für Kassierarbeiten eingesetzt werden.
- Für die Beschäftigung von Schwangeren an Kassenarbeitsplätzen wird auf besondere Regelungen ausdrücklich hingewiesen, die in dem als Anlage beigefügten Merkblatt aufgeführt sind.
Kassenarbeitsplätze Vorgaben – mehr hierzu lesen Sie hier.
Bitte an diese Regeln unbedingt halten, zum Schutz Ihrer Kunden, Ihrer Mitarbeiter sowie zu Ihrem eigene Schutz!