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Jahresmeldung Lohn künftig zum 15. Februar fällig

Der Abgabetermin für die Jahresmeldung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen wurde vom Gesetzgeber vorverlegt. Betriebe müssen bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung beachten, dass die Jahresmeldung jetzt schon spätestens zum 15. Februar erfolgen muss (bisher 15. April).

Werden Einmalzahlungen, die eigentlich noch dem Vorjahr zugeordnet werden müssen, getätigt, nachdem die Jahresmeldung übermittelt wurde, wird eine Sondermeldung (Grund „54“) notwendig. Darauf wies Achim Lamprecht, Arbeitgeberbetreuer der IKK classic in Pforzheim, bei den Jahreswechselseminaren hin.

Quelle: IKKclassic Pressemitteilung