Das Förderprogramm „Krisenberatung Energiekostenentlastung“, gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, kann ab heute über die BWHM GmbH beantragt werden.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe aus Baden-Württemberg, welche die KMU-Kriterien sowie De-minimis-Regelung erfüllen und von den wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Ukraine-Krieges und der Enerigekostenbelastungen betroffen sind.
Konditionen
– die Beratung ist kostenlos, lediglich die Umsatzsteuer muss vom Betrieb getragen werden
– Max. 4 Beratungstage können beantragt werden
– Das Projekt endet zum 30.06.2023
Sonstiges
– Wiederholte Antragsstellung ist ausgeschlossen
Beispielhafte Beratungsschwerpunkte
– Erhebung der Ist-Situation im Betrieb
– Erstellung von Krisenplänen für die operative Arbeit im Unternehmen
– Finanz- und Kapitalplanung, Liquiditätsplanung
– Unterstützung bei der Beschaffung kurzfristig verfügbarer Liquidität in Zusammenarbeit mit der L-Bank, Bürgschaftsbank und Hausbank
– Vorbereitung und Begleitung von Bankengesprächen
– Beantragung von geeigneten Fördermitteln
– Begleitung des Krisenmanagements
– Reduktion der Anfälligkeit gegenüber Energiepreisschwankungen
– Identifikation von Ansätzen zur Weitergabe der höheren Energiekosten an Kunden sowie Energieeffizienzmaßnahmen mit betriebswirtschaftlichem Fokus (z.B. kurzfristige Anpassung des Produkt-/ Leistungsportfolios an die veränderten Gegebenheiten, Unterstützung bei der Suche nach alternativen Energieversorgern und Sicherung der Konditionen)
– Erstellung einer Strategie und Konzepten zur Krisenbewältigung
Ansprechpartner*in für das Förderprogramm sind: Karin Pfisterer pfisterer@bwhm-beratung.de, Telefon 0711 263709-152 und Rafael Maier maier@bwhm-beratung.de, Telefon 0711 263709-151.
Weitere Informationen auch auf https://www.bwhm-beratung.de/krisen
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Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.
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Tel.: 0711 263709 -108
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