Noch bevor der neue Mitarbeiter überhaupt angefangen hat, reicht er die Kündigung ein – oder erscheint am ersten Arbeitstag schlichtweg nicht zum Dienst. Müssen Arbeitgeber das hinnehmen? Und was gilt, wenn der Arbeitgeber selbst vor Arbeitsantritt kündigen möchte? Ein Rechtsexperte klärt auf.
Quelle: www.deutsche-handwerks-zeitung.de
Bild: pixabay