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Kündigung vor erstem Arbeitstag: So ist die Rechtslage

Noch bevor der neue Mitarbeiter überhaupt angefangen hat, reicht er die Kündigung ein – oder erscheint am ersten Arbeitstag schlichtweg nicht zum Dienst. Müssen Arbeitgeber das hinnehmen? Und was gilt, wenn der Arbeitgeber selbst vor Arbeitsantritt kündigen möchte? Ein Rechtsexperte klärt auf.

Quelle: www.deutsche-handwerks-zeitung.de

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Bild: pixabay