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Urlaub und Corona: das sollten Sie wissen!

pier

Sommerzeit ist Reisezeit. Fast eineinhalb Jahren nach Beginn der Corona-Pandemie steigt das Interesse nicht nur der Beschäftigten nach einer Auszeit in beliebten ausländischen Urlaubsregionen. Doch die Wahl des Urlaubsziels fällt nicht leicht. Angesichts aufkommender Corona-Mutanten und variierender Corona-Inzidenzen kann das Urlaubsziel des Beschäftigten seitens der zuständigen Bundesbehörden schnell zum Risiko- oder sogar zum Virusvariantengebiet erklärt werden. Für die in die Bundesrepublik Deutschland per Flugzeug zurückkehrenden Arbeitnehmer bedeutet dies bei der Einreise nicht selten, dass sie im Anschluss an ihren Urlaub in häusliche Quarantäne muss. Wann dies der Fall ist und welche Rechtsfragen sich in diesem Zusammenhang stellen, soll im beiliegenden Merkblatt überblicksartig dargestellt werden.

Quelle: UDH Merkblatt „Corona – Umgang mit Quarantänevorschriften“; Juli 2021

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Bild: pixabay