Sinn und Zweck der Kurzarbeit – besser Kurzarbeit als Kündigung! Im Rahmen der Kurzarbeit kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit für einen Teil der Beschäftigten oder aber für alle Beschäftigte verkürzen, wenn es im Betrieb in Folge des Coronavirus zu einem Arbeitsausfall kommt. Der Arbeitgeber zahlt in diesem Fall an den Arbeitnehmer das sogenannte Kurzarbeitergeld. Dieses gleicht….
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Kreishandwerkerschaften