Beratung und Service für das Handwerk

Bescheinigung der Bundespolizei für Berufspendler

Neues Gesetz bringt wohl keine Entlastung für grenznahe Handwerker

Nachdem zunächst Formulare des Landes Baden-Württemberg im Umlauf waren, stellt nun die Bundespolizei aufgrund der Grenzschließungen ein einheitliches Formular für den Grenzübertritt für Berufspendler zur Verfügung (Anlage).

Das Formular der Bundespolizei verlangt keine Bestätigung der Gemeinde, wie aktuell noch das Formular aus Baden-Württemberg. Nach unserem Kenntnisstand akzeptieren jedenfalls Baden-Württemberg und das Saarland die Bescheinigung der Bundespolizei. Da die Bundespolizei für den Grenzschutz zuständig ist, gehen wir im Übrigen davon aus, dass diese Bescheinigung bei den Grenzkontrollen entsprechend akzeptiert werden wird.

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