Die Voranmeldemöglichkeit zur Handwerkerausnahme über 3,5 t bis unter 7,5 t ist ab jetzt möglich.
Die Bundesfernstraßenmaut wird auf den Bereich von über 3,5 t bis unter 7,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm) voraussichtlich ab 1. Juli 2024 ausgedehnt. Durch die vom Handwerk auf europäischer Ebene und dann im Bundesfernstraßenmautgesetz durchgesetzte Handwerkerausnahme wird ein Großteil der Handwerksbetriebe auch zukünftig von Mautzahlungen freigestellt bleiben. Detaillierte Informationen finden Interessierte hier.
Es gibt für Handwerksbetriebe die Möglichkeit, sich auf freiwilliger Basis vorab als „mautbefreit“ eintragen zu lassen: <<<hier klicken >>>
Die Nichtaufnahme der Garten- und Landschaftsbauer in die Liste der handwerksähnlichen Bereiche ist nicht nachvollziehbar. Hierzu werden die Interessenvertretungen im Gespräch mit der Bundesregierung bleiben.
Quelle: HANDWERK BW 22.03.2024