Beratung und Service für das Handwerk

Seit 2024 können Arbeitsunfälle digital gemeldet werden

Unternehmerinnen und Unternehmer sind verpflichtet, den Arbeitsunfälle innerhalb von drei Tagen an den jeweiligen Unfallversicherungsträger zu melden. Seit Anfang 2024 ist die Meldung von Arbeitsunfällen auch digital möglich. Hintergrund ist die Verordnung zur Neuregelung der Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung. Bis Ende 2027 sind die Meldeverfahren sowohl über den Postweg als auch digital zugelassen. Ab dem 1. Januar 2028 wird die Meldung von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, Schülerunfällen und Berufskrankheiten an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen dann nur noch digital möglich sein.

Der frühe Umstieg auf die digitale Meldung lohnt sich. Sie spart Bearbeitungszeit und betroffene Mitarbeitende erhalten die Unterstützung noch schneller. Für die Nutzung der Online-Meldung ist keine neue Software erforderlich, die Meldung läuft browserbasiert über das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung. Wer ein Benutzerkonto einrichtet, muss die Daten seiner Mitarbeitenden und die richtige Berufsgenossenschaft nicht jedes Mal manuell eingeben, sie werden nach der ersten Erfassung automatisch eingetragen. Eine unkomplizierte digitale Eingabemaske führt durch den Meldeprozess – unvollständige Unterlagen und Verzögerungen gehören der Vergangenheit an.
Alle Daten werden selbstverständlich verschlüsselt und DSGVO-konform übertragen. Mehr Informationen unter <<<hier klicken>>>

Quelle: IKKclassic Informationen 04/2024