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Öffentliche Aufträge: Neues Vergaberecht im Überblick

Am 18. April 2016 ist die größte Reform des Vergaberechts seit über zehn Jahren in Kraft getreten. Durch die Vergaberechtsreform werden drei neue EU-Richtlinien über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen umgesetzt. Öffentliche Auftraggeber und Unternehmen sollen zukünftig mehr Flexibilität bei der Vergabe öffentlicher Aufträge erhalten.
Die wichtigsten Informationen zum Thema hat das Bundeswirtschaftsministerium zusammengefasst – www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/Oeffentliche-Auftraege-und-Vergabe/reform-des-vergaberechts.html
Ein wichtiger Aspekt ist die elektronische Vergabe, die bis 2018 vollständig eingeführt sein soll. Informationen zur e-Vergabe finden Sie hier – www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/Home/homepage_node.html

Quelle: InfoStream HWK Karlsruhe 16/2016