Beratung und Service für das Handwerk

Regelmäßige Wartungen von Flüssiggasanlagen sind Pflicht!

Flüssiggas ist schnell verfügbar und mobil einsetzbar. Das ist praktisch. Fehler verzeiht es aber nicht. Anlagen, die mit Flüssiggas betrieben werden, müssen deshalb regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden – alle zwei oder vier Jahre.
Zur Unterstützung der Suche nach geeigneten Prüfern aus der Region hat die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) auf ihren Internetseiten eine Datenbank eingerichtet, die eine Übersicht über qualifizierte Prüfer bietet – Stichwort: Prüfer-Datenbank.
So können böse Überraschungen vermieden werden. Denn immer wieder lassen Unternehmer ihre Anlagen kostenpflichtig überprüfen und müssen dann feststellen, dass Prüfungen nicht sachgemäß oder unvollständig durchgeführt wurden.

Zum Portal: https://www.fluessiggasanlagen.portal.bgn.de.

Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Referat Kommunikation
Dynamostraße 7 – 11
68165 Mannheim

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