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Was bekommen die Gläubiger beim Insolvenzverfahren?

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Die Insolvenz ist nicht das Ende aller Dinge. Das Statistische Bundesamt hat eine Analyse veröffentlicht, die alle im Jahre 2011 eröffneten Insolvenzverfahren untersucht hat, die bis Ende des Jahres 2015 beendet wurden. Im Mittelpunkt des Interesses steht die Frage nach der Befriedigung der Gläubiger. Diese wurden durchschnittlich mit 2,2 Prozent ihrer Forderungen befriedigt. In absoluten Zahlen nennt das Bundesamt im Zusammenhang mit dieser Deckungsquote einen verfügbaren Betrag von 213 Mio. Euro. Gegenüber der Summe der quotenberechtigten Forderungen von 9,7 Mrd. Euro also tatsächlich nur ein kleiner Teil: Gläubiger haben insgesamt 9,5 Mrd. Euro verloren.

Beim einzelnen Privatinsolvenzverfahren nur wenig zu holen

Durchaus unterschiedlich sind die Deckungsquoten bei den Unternehmensinsolvenzen und den Verbraucherinsolvenzverfahren. So konnte bei den Unternehmensinsolvenzen eine überdurchschnittliche Deckungsquote von 3,9 Prozent erreicht werden, bei den Verbraucherinsolvenzen waren es nur 1,5 Prozent und damit weniger als die Hälfte. Bei geringeren Deckungsquoten der Verbraucherinsolvenzen liegen die Verluste der Gläubiger in diesen Verfahren insgesamt bei knapp 3,7 Mrd. Euro. Bei den Unternehmensinsolvenzen betragen sie in der Summe 2,9 Mrd. Euro. Hinzu kommen die „übrigen Insolvenzverfahren“, die sich auf die Summe von 3,0 Mrd. Euro Verlust summieren.

Das Bundesamt zählte 2011 insgesamt 143.674 Insolvenzverfahren, die eröffnet wurden. Bis zum Ende des Jahres 2015 – nach 4 Jahren also – konnten von den Unternehmensinsolvenzverfahren (22.213) nur 58 Prozent abgeschlossen werden. Einen wesentlich besseren Wert erreichten die Verbraucherinsolvenzverfahren: Hier wurden 95 Prozent, d. h. 90.400 eröffnete Verfahren, bis Ende 2015 beendet.

Sanierung bleibt die Ausnahme

Nur bei 463 Unternehmensinsolvenzen aus dem Jahre 2011 gelang eine Sanierung, immerhin wurden dabei 6.443 Arbeitsplätze erhalten. Interessant ist der direkte Zusammenhang von Sanierungserfolg und Forderungshöhe. D. h. im Klartext: Größere Unternehmen (mit höherer Forderungshöhe konfrontiert) haben eher Erfolg, wenn es darum geht, den Turn-around zu schaffen. Bei Verfahren mit einer Forderungshöhe von über 5 Mio. Euro wurde knapp ein Drittel (31,3 Prozent) der Unternehmen saniert. Dagegen schlagen bei Unternehmen mit einer Forderungssumme von weniger als 50.000 Euro nur 1,2 Prozent Sanierungserfolge zu Buche.

Quelle: creditreform NEWS