Immer mehr Frührentner arbeiten auch nach Eintritt in den wohlverdienten Ruhestand nebenher weiter. Manche, weil Sie Lust und Zeit haben, andere weil sie müssen. Damit die gesetzliche Rente nicht gekürzt wird, sind allerdings bestimmte Zuverdienst-Höchstgrenzen einzuhalten. Mit Beginn 2013 darf es dabei sogar ein bisschen mehr sein.
Bei Frührentnern gelten besondere Bestimmungen. Viele Rentner und Frührentner wollen oder müssen sich dazuverdienen. Prinzipiell ist dagegen nichts einzuwenden. Allerdings gilt es verschiedene Regeln zu beachten: Bei regulärem Rentenbezug darf der Ruheständler so viel dazuverdienen wie er will. Er kann also etwa einen Teilzeit- oder gar auch einen Vollzeitjob annehmen.
Bei Frührentnern gelten jedoch besondere Bestimmungen. Wer hier zu viel hinzuverdient, muss auf Teile seiner Rente verzichten. Bis Ende 2012 galt eine einheitliche Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro im Monat. Parallel zur Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs ab Januar 2013 wurde diese Hinzuverdienstgrenze auf 450 Euro im Monat angehoben.
Auch die Hinzuverdienstgrenze für Rentner wegen voller Erwerbsminderung ist mit Wirkung ab dem 1.1.2013 auf 450 Euro pro Monat angehoben worden.
Quelle: handwerk-magazin.de