Seit dem 21. Oktober 2020 können über die bekannten Kanäle Anträge für die Überbrückungshilfe II gestellt werden. Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020.
Aufgrund der notwendigen technischen Umsetzungsmaßnahmen sowie der Abstimmung mit den Ländern konnte die Beantragung der 2. Phase der Überbrückungshilfe nicht nahtlos an die 1. Phase anschließen. Anträge für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) konnten spätestens bis zum 9. Oktober 2020 gestellt werden. Es ist zwar nicht möglich, nach dem 9. Oktober 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen, aber Änderungsanträge können noch bis einschließlich 30. November 2020 eingereicht werden.
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