Das BAFA-Förderprogramm zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien wurde zum Jahresende angepasst. Investitionszuschüsse für die Umrüstung kompletter Beleuchtungssysteme auf LED-Technik können nun noch bis Ende April beantragt werden.
Das BAFA-Förderprogramm zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien (Programmteil LED) wurde von den E-Handwerksbetrieben sehr gut angenommen – Bearbeitungszeiten der Anträge von bis zu 6 Monaten waren die Folge. Nachdem das Auslaufen der Förderung für LED-Umrüstungen zum Jahresende 2014 angekündigt war, wurde Mitte Dezember die Förderrichtlinie angepasst und so die Antragsfrist verlängert.
Die Antragstellung für die Umrüstung von Beleuchtungssystemen kann nun bis zum 30. April 2015 erfolgen. Allerdings sinkt der Zuschuss auf 20 % der zuwendungsfähigen Kosten für kleine und mittlere Unternehmen bzw. 10 % der zuwendungsfähigen Kosten für sonstige Unternehmen.
Investitionen zur Umrüstung von Beleuchtungssystemen auf LED-Technik sind nach Maßgabe der Förderrichtlinie unter folgenden Voraussetzungen förderfähig:
•Das Netto-Investitionsvolumen einschließlich der damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Nebenkosten für Einzelmaßnahmen muss mindestens 2.000 Euro betragen.
•Insgesamt sind je Antragsteller Investitionen von bis zu 30.000 Euro förderfähig.
• Es ist ein kompletter Austausch der Leuchten erforderlich (nicht förderfähig ist der Einbau eines LED-Leuchtmittels in eine Bestandsleuchte (LED Retrofit))
Das Förderprogramm sieht auch weiterhin als Einzelmaßnahmen vor:
•den Einsatz hocheffizienter Elektromotoren und -antriebe,
•Drehzahlregelung bei elektrischen Motoren und Antrieben,
•den Einsatz hocheffizienter Nassläufer-Pumpen, Trockenläufer-Pumpen sowie der Drehzahlregelung bei Trockenläufer-Pumpen,
•den Einsatz hocheffizienter Ventilatoren in lufttechnischen Anlagen, der Drehzahlregelung bei Ventilatoren sowie den Einsatz hocheffizienter Wärmeübertrager zur Wärmerückgewinnung in raumlufttechnischen Anlagen,
•den Einsatz hocheffizienter Drucklufterzeuger, die Nachrüstung einer übergeordneten Regelung zur Optimierung des Einsatzes mehrerer Kompressoren, Erstinvestition in Ultraschallmessgeräte zum Auffinden von Leckagen (Leckage-messgerät) in Verbindung mit einer der genannten Maßnahmen bei Druckluftsystemen sowie den Einsatz hocheffizienter Wärmeübertrager zur Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugungsanlagen
sowie die systemischen Optimierungen.
» Richtlinie für Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien im Mittelstand
Ausschluss der Förderung
Zu beachten ist, dass die Investitionszuschüsse sich an die Kunden der E-Handwerksbetriebe richten. Es ist gemäß Abschnitt 3.5 der Förderrichtlinie nicht vorgesehen, dass Eigenleistungen für Umrüstungen im eigenen E-Handwerksbetrieb bezuschusst werden. Hier muss mit der BAFA die Form des Investitionsnachweises z. B. über Eigenbelege separat und unbedingt vorab vereinbart werden.