Beratung und Service für das Handwerk

Abmahngefahr bei Nutzung des Begriffs „Webinar“

gavel-2492011_1920

Der Begriff „Webinar“ ist seit 2003 beim Marken- und Patentamt als Wortmarke eingetragen. Der Markenschutz dieses Begriffs gilt bis März 2023. Bei Verwendung des Begriffs ohne Zustimmung des Markeninhabers droht eine kostenpflichtige Abmahnung. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte vorerst auf diesen Begriff verzichtet und alternativ andere Formulierungen wie z. B. „Online-Seminar“ verwendet werden.

Für mehr Infos und Details hier klicken: ZDH-RS_Abmahnung Begriff Webinar