Aktuell

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Jahrgangspoloshirts 2022/23 ausgegeben

Pünktlich zu den aktuell laufenden Gesellenprüfungen Teil 1 im Kfz-Handwerk konnte die Kfz-Innung Pforzheim-Enzkreis das schon heiß ersehnte Jahrgangspoloshirt „class of 2022/23“ an die Auszubildenden im Kfz-Handwerk im 2. Lehrjahr ausgeben. „Quasi in der Mitte ihrer dreieinhalbjährigen Lehrzeit wollen wir unsere Auszubildenden für ihr bislang gezeigtes Durchhaltevermögen mit diesem eigens aufgelegten Poloshirt belohnen und ihnen zeigen, dass sie bereits ein Teil unseres Kfz-Gewerbes sind“, so Innungsobermeister Timo Gerstel. Gerstel selbst war es, der die Shirts bei den beiden Schulen in Mühlacker und Pforzheim vorbeigebracht hat. Hierbei wurde das Shirt nicht nur an die Auszubildenden verteilt, sondern auch an die technischen

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16. Politisches Saueressen

„Volles Haus“ verkündete Kreishandwerksmeister Frank Herrmann bei seiner kurzen Eröffnungsrede anlässlich des bereits 16. Politischen Saueressens der Kreishandwerkerschaft Pforzheim-Enzkreis. Das schon als Traditionsveranstaltung zu bezeichnende Politische Saueressen fand in diesem Jahr in dem sich derzeit im Umbau befindlichen Bauzentrum der Bau-Innung statt. Hier investiert die Innung derzeit knapp 2 Mio. EUR in den Umbau des denkmalgeschützen Gebäudes, welches der Innung schon seit vielen Jahren als überbetriebliches Ausbildungszentrum dient. Obermeister Hans-Peter Dennig führte daher die zahlreich erschienenen politischen Vertreter der Region sowie seine Obermeisterkolleginnen und -kollegen aus den anderen Innungen nicht ganz ohne Stolz durch die neuen Räumlichkeiten. Mit Katja Mast

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Betriebsnachfolge im Handwerk: Dürfen Kundendaten verkauft werden?

Unterschieden wird danach, ob eine Gesellschaft als Ganzes („Share Deal“) oder die einzelnen Vermögenswerte („Asset Deal“) verkauft werden. Wenn z. B. eine GmbH verkauft wird, handelt es sich um einen Share Deal. Beim Verkauf des Betriebs eines Einzelunternehmers handelt es sich typischerweise um den Verkauf der Vermögenswerte, also um einen Asset Deal. Relativ unproblematisch ist der Share Deal, also der Verkauf einer Gesellschaft als Ganzes. Hier bleiben die Kundendaten bei der verkauften Gesellschaft. Die verkaufte Gesellschaft ist und bleibt verantwortliche Stelle im Sinn der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 4 Nr. 7 DS-GVO). Was die Kundendaten angeht, bleibt alles beim Alten, auch wenn

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Durch die Brille des Handwerks

Den Ausruf „Herr, wirf Hirn vom Himmel!“ kennt man ja und hat ihn vielleicht auch schon mehrfach benutzt, meistens jedoch ohne erhört zu werden. Diesmal war es anders. Diesmal warf der Herr tatsächlich Hirn vom Himmel – und es landete in Karlsruhe. Dort urteilten unsere obersten Verfassungshüter, dass die Ampelmännchen in Berlin nicht weiter wie bei grüner Welle durch die Gesetzgebungsprozesse heizen (!) sollten, sondern lieber mal abbremsen und mit Schritttempo in eine „beruhigte Zone“ einbiegen mögen. Manche sprachen von „schallender Ohrfeige“ für die Regierenden. Unser Landeshandwerkspräsident nannte das Urteil einen „Klassenbucheintrag“ für Habeck und Co. Wie auch immer –

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Ausfüllhilfe zum elektronischen Datenaustausch mit Sozialversicherungsträgern

Neuregelungen § 95a SGB IV – Ausfüllhilfe zum elektronischen Datenaustausch mit Sozialversicherungsträgern Arbeitgeber, die keine Entgeltabrechnungssoftware einsetzen, können mit sv.net Meldungen zur Sozialversicherung auf dem vorgeschriebenen elektronischen Weg verschlüsselt übermitteln. Und als Selbstständige/r haben Sie die Möglichkeit, Ihre A1-Entsendungsanträge maschinell über sv.net zu versenden. Die Krankenkassen stellen in Abstimmung mit den anderen Sozialversicherungsträgern seit Jahren freiwillig die Ausfüllhilfe sv.net für die elektronische Datenübermittlung zur Verfügung. Mit der neuen Regelung nach §95a SGB IV werden der Umfang der Übermittlung und das Verfahren zur Nutzung gesetzlich abgesichert. Dazu wird eine neue Ausfüllhilfe ab Sommer 2023 angeboten. Hier der Link für Sie zum

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SHK-Innung schult Wassermeister

Insgesamt 24 Wassermeister, technische Mitarbeiter/innen der ingesamt 28 Enzkreisgemeinden sowie Vertreter der Stadtwerke Mühlacker und Pforzheim lauschten gebannt den Ausführung von Experten aus dem Bereich Wasser-/Trinkwasserinstallationen. Eingeladen hatte die lokale Innung für Sanitär und Heizung Pforzheim-Enzkreis. Tagungsort war das Haus des Handwerks in Pforzheim. Obermeister Butz freute sich bei seiner Begrüßung über die doch zahlreich erschienenen Schulungsteilnehmer. „Diese Schulung ist ein echtes Novum und sozusagen ein erster Schritt in Richtung einer weiter verbesserten Zusammenarbeit zwischen Fachhandwerk und Kommunen“, so Butz. So ist es laut Butz vordinglichstes Ziel, auch künftig den Schutz des wichtigsten Lebensmittels zu gewährleisten und darauf zu achten,

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