
Bürokratie in Perfektion – der Kaffee-Irrsinn
Ab dem 1. Januar 2024 wird die Ermäßigung der Mehrwertsteuer im Bereich der Gastronomie rückgängig gemacht und es muss wieder unterschieden werden. Dann gilt: Verzehr im Haus: 19 Prozent, Verzehr außer Haus: sieben Prozent. Davon betroffen sind dann auch Bäckereien und Konditoreien. Mit der Reduzierung der Mehrwertsteuer wollte die Bundesregierung den Gastronomiebereich während der Corona-Pandemie unterstützen. Was erschwerend hinzukommt: es gibt dann auch wieder Ausnahmen, besser gesagt, steuerrechtlich unterschiedliche Bewertungen. Und das macht gerade den Bäckereien und Cafés das Leben so schwer. Beispiel für den deutschen Steuerwahnisnn gefällig? Am Beispiel Kaffee zum Mitnehmen lässt sich das sehr gut veranschaulichen. Der